Tätigkeitsbereiche
Notarielle Urkunden besitzen nicht nur eine besonders hohe Beweiskraft: Ihnen kommt auch eine Warn- und Belehrungsfunktion zu. Vor bedeutenden Entscheidungen sollen Sie durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Konsequenzen drohen, ist daher der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen.
Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Grundstücksrecht: z.B. Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
- Erbrecht: z.B. Testament und Erbvertrag, Erb- und Pflichtteilsverzichte, Erbschein, Erbauseinandersetzung, Erbausschlagungng
- General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
- Ehe- und Familienrecht: z.B. Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
- Gesellschafts- und Handelsrecht, Vereinsrecht: z.B. Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft oder eines Vereins, Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in Fällen, in denen das Gesetz die Beteiligung des Notars nicht zwingend vorschreibt, als neutraler und kompetenter Berater bei der Vertragsgestaltung und Beweissicherung zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie, daß Sie bei der Wahl „Ihres“ Notars völlig frei sind. Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie dürfen zu dem Notar ihres Vertrauens gehen, auch wenn dieser sein Büro an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz hat.